Gesetze / Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung
VerkEHKflAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildungsbetrieb hat spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.