Gesetze / Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung

VerkEHKflAusbV

§ 6 Ausbildungsplan

Der Ausbildungsbetrieb hat spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 5 § 7