Gesetze / Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
VermVerkProspV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes anzuwenden.
Gesetze / Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
VermVerkProspVDiese Verordnung ist auf den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes anzuwenden.