Gesetze / Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz
VertrGebErstG§ 8 Sortenschutzsachen
In Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.
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VertrGebErstGIn Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.