Gesetze / Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

WAStAÜStVtrG

§ 2

Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 1 § 3