Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno
WAnhV§ 18 Fristen
Die in dieser Rechtsverordnung vorgesehenen Fristen und
Termine verlängern und ändern sich nicht dadurch, daß der
letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder
einen gesetzlichen Feiertag fällt. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen
Stand ist ausgeschlossen.