Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

WAnhV

§ 18 Fristen

Die in dieser Rechtsverordnung vorgesehenen Fristen und

Termine verlängern und ändern sich nicht dadurch, daß der

letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder

einen gesetzlichen Feiertag fällt. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen

Stand ist ausgeschlossen.

§ 17 § 19