Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno
WAnhV§ 17 Zweifelsfälle
Ergeben sich Zweifel bei der Vorbereitung oder
Durchführung des Abstimmungstermins, so sind die Bestimmungen des
Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sinngemäß anzuwenden.