Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

WAnhV

§ 17 Zweifelsfälle

Ergeben sich Zweifel bei der Vorbereitung oder

Durchführung des Abstimmungstermins, so sind die Bestimmungen des

Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sinngemäß anzuwenden.

§ 16 § 18