Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.

Potsdam, den 7. Juni 1996

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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§ 1