Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg
WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.
Potsdam, den 7. Juni 1996
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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