Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

WMVO

§ 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren

Bis zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag kann der Wahlvorstand beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird.

§ 40a § 41