Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

WMVO

§ 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren

Bis zum Ablauf des 19. März 2022 kann der Wahlvorstand beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird.

§ 40a § 41