Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung WMVO § 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren Historische Fassung — Stand 14.12.2021 bis 22.03.2022. Zur aktuellen Fassung → Bis zum Ablauf des 19. März 2022 kann der Wahlvorstand beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird.