Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
WO-LPersVG§ 37 Gleichzeitige Wahl
Die Wahl der Stufenvertretung soll gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte stattfinden.
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WO-LPersVGDie Wahl der Stufenvertretung soll gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte stattfinden.