Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz

WO-SWG

§ 51 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 15. September 2014

Der Minister des Innern

Ralf Holzschuher

Hinweis der Redaktion:

Die beigefügte Anlage enthält die Übersetzung der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz in der Fassung vom 15. September 2014 in die niedersorbische Sprache. Es handelt sich dabei um eine nichtamtliche Textversion als Service der BRAVORS-Redaktion, nicht um den verkündeten Verordnungswortlaut.

Nichtamtliche Textversion der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz

§ 50