Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz
WO-SWG§ 51 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 15. September 2014
Der Minister des Innern
Ralf Holzschuher
Hinweis der Redaktion:
Die beigefügte Anlage enthält die Übersetzung der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz in der Fassung vom 15. September 2014 in die niedersorbische Sprache. Es handelt sich dabei um eine nichtamtliche Textversion als Service der BRAVORS-Redaktion, nicht um den verkündeten Verordnungswortlaut.
Nichtamtliche Textversion der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz