Gesetze / Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
WODrittelbG§ 24 Mitteilung des Unternehmens
Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.
Gesetze / Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
WODrittelbGDie in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.