Gesetze / Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
WOSprAuG§ 40 Berechnung der Fristen
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Gesetze / Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
WOSprAuGFür die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.