Gesetze / Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz WOSprAuG § 41 Berlin-Klausel Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 28.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 39 des Sprecherausschußgesetzes auch im Land Berlin.