Gesetze / WRegV · BGBl I 2021, 809
Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
15 Normen · ausgefertigt 16.04.2021 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften für die elektronische Kommunikation
- § 1 Elektronische Kommunikation und Datenübermittlung
- § 2 Nutzung des Portals
- § 3 Nutzung der amtlichen Schnittstelle
- Abschnitt 2 · Besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation
- § 4 Pflichten der mitteilungspflichtigen Behörden
- § 5 Abfrage von Daten durch Auftraggeber
- § 6 Auskunftserteilung an amtliche Verzeichnisstellen
- § 7 Elektronische Kommunikation mit Unternehmen
- § 8 Antrag auf Selbstauskunft; Gebühr
- § 9 Anforderung ergänzender Informationen durch Auftraggeber
- Abschnitt 3 · Selbstreinigung
- § 10 Mitteilung eines Unternehmens zu Selbstreinigungsmaßnahmen
- § 11 Anforderungen an vorzulegende Gutachten und Unterlagen zur Bewertung einer Selbstreinigung
- Abschnitt 4 · Datenschutz und Protokollierung
- § 12 Datenschutz
- § 13 Protokollierung
- Abschnitt 5 · Bekanntmachungen, Inkrafttreten
- § 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
- § 15 Inkrafttreten
- Schlussformel