Gesetze / WRegV · BGBl I 2021, 809

Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

15 Normen · ausgefertigt 16.04.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften für die elektronische Kommunikation
  3. § 1 Elektronische Kommunikation und Datenübermittlung
  4. § 2 Nutzung des Portals
  5. § 3 Nutzung der amtlichen Schnittstelle
  6. Abschnitt 2 · Besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation
  7. § 4 Pflichten der mitteilungspflichtigen Behörden
  8. § 5 Abfrage von Daten durch Auftraggeber
  9. § 6 Auskunftserteilung an amtliche Verzeichnisstellen
  10. § 7 Elektronische Kommunikation mit Unternehmen
  11. § 8 Antrag auf Selbstauskunft; Gebühr
  12. § 9 Anforderung ergänzender Informationen durch Auftraggeber
  13. Abschnitt 3 · Selbstreinigung
  14. § 10 Mitteilung eines Unternehmens zu Selbstreinigungsmaßnahmen
  15. § 11 Anforderungen an vorzulegende Gutachten und Unterlagen zur Bewertung einer Selbstreinigung
  16. Abschnitt 4 · Datenschutz und Protokollierung
  17. § 12 Datenschutz
  18. § 13 Protokollierung
  19. Abschnitt 5 · Bekanntmachungen, Inkrafttreten
  20. § 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
  21. § 15 Inkrafttreten
  22. Schlussformel