Gesetze / Wettbewerbsregisterverordnung

WRegV

§ 7 Elektronische Kommunikation mit Unternehmen

Die Kommunikation von Unternehmen mit der Registerbehörde soll elektronisch erfolgen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung eines Portals nach § 1 Absatz 3 Nummer 1, sofern die Registerbehörde diese Möglichkeit eröffnet. Die von der Registerbehörde auf ihrer Internetseite bereitgestellten Standardformulare sind zu verwenden.

§ 6 § 8