Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahldurchführungsgesetz 1993
WahlDG§ 1 Wahlzeitpunkt
Die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und
Kreistagen sowie die unmittelbare Wahl der Bürgermeister und
Oberbürgermeister finden am 5. Dezember 1993 statt.