Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Walderhaltungsabgabeverordnung
WaldErhV§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Walderhaltungsabgabe vom 21. September 1993 (GVBl. II S.
649) außer Kraft.
Potsdam, den
25. Mai 2009
Der Minister für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und
Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke