Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Walderhaltungsabgabeverordnung

WaldErhV

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese

Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Verordnung über die Walderhaltungsabgabe vom 21. September 1993 (GVBl. II S.

649) außer Kraft.

Potsdam, den

25. Mai 2009

Der Minister für

Ländliche Entwicklung,

Umwelt und

Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 4