Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin

WerkstoffPrAusbV

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Metalltechnik,
2.
Kunststofftechnik,
3.
Wärmebehandlungstechnik,
4.
Systemtechnik.
§ 2 § 4