Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
WerkstoffPrAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
WerkstoffPrAusbVDie Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.