Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchsgebührenordnung
WiGebO§ 3
Das Widerspruchsverfahren bleibt gebührenfrei, wenn der Widerspruch
vor Beteiligung der Prüfer zurückgenommen wird.
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WiGebODas Widerspruchsverfahren bleibt gebührenfrei, wenn der Widerspruch
vor Beteiligung der Prüfer zurückgenommen wird.