Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchsgebührenordnung
WiGebO§ 2
Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist, werden dem
Widerspruchsführer die nachfolgenden Gebühren auferlegt:
1.
für das Verfahren
25 Euro,
2.
für jede Aufsichtsarbeit, die auf Verlangen des Prüflings
nachkorrigiert wird
40 Euro,
3.
in der mündlichen Prüfung für die Überprüfung der
Bewertung der Leistungen je Prüfungsabschnitt
25 Euro,
insgesamt jedoch höchstens
50 Euro.