Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchsgebührenordnung

WiGebO

§ 2

Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist, werden dem

Widerspruchsführer die nachfolgenden Gebühren auferlegt:

1.

für das Verfahren

25 Euro,

2.

für jede Aufsichtsarbeit, die auf Verlangen des Prüflings

nachkorrigiert wird

40 Euro,

3.

in der mündlichen Prüfung für die Überprüfung der

Bewertung der Leistungen je Prüfungsabschnitt

25 Euro,

insgesamt jedoch höchstens

50 Euro.

§ 1 § 3