Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchszuständigkeitsverordnung MLUV

WidZVMLUV

§ 4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 25. März 1998 (GVBl. II S. 322) außer Kraft.

Potsdam, den 19. Januar 2000

Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Wolfgang Birthler

§ 3