Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wildhandelsüberwachungsverordnung

WildÜV

§ 11

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 25. März 1996

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Edwin Zimmermann

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 10