Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wildhandelsüberwachungsverordnung
WildÜV§ 11
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Potsdam, den 25. März 1996
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Edwin Zimmermann
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.