Gesetze / WindSeeV 1 · BGBl I 2020, 2954

Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

48 Normen · ausgefertigt 15.12.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Teil 2 · Feststellung der Eignung
  7. Kapitel 1 · Eignungsfeststellung
  8. § 3 Feststellung der Eignung
  9. Kapitel 2 · Vorgaben für das spätere Vorhaben
  10. Abschnitt 1 · Allgemeines
  11. Unterabschnitt 1 · Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
  12. § 4 Monitoring
  13. § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
  14. § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
  15. § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
  16. § 8 Abfälle
  17. § 9 Korrosionsschutz
  18. § 10 Anlagenkühlung
  19. § 11 Abwasser
  20. § 12 Drainagesystem
  21. § 13 Dieselgeneratoren
  22. § 14 Kolk- und Kabelschutz
  23. Unterabschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
  24. § 15 Kennzeichnung
  25. Unterabschnitt 3 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  26. § 16 Seeraumbeobachtung
  27. § 17 Bauweise
  28. § 18 Verkehrssicherung während der Bauphase
  29. § 19 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
  30. Unterabschnitt 4 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
  31. § 20 Hubschrauberwindenbetrieb
  32. § 21 Hubschrauberlandedeck
  33. § 22 Flugkorridore
  34. § 23 Turmanstrahlung
  35. § 24 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
  36. Unterabschnitt 5 · Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
  37. § 25 Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
  38. Unterabschnitt 6 · Sicherheit und Gesundheitsschutz
  39. § 26 Grundsatz
  40. § 27 Brand- und Explosionsschutz
  41. § 28 Eingriff in den Baugrund
  42. § 29 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
  43. § 30 Sonstige Pflichten
  44. Unterabschnitt 7 · Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
  45. § 31 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
  46. § 32 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
  47. § 33 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
  48. Unterabschnitt 8 · Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
  49. § 34 Konstruktion
  50. § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
  51. Abschnitt 2 · Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.7
  52. § 36 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
  53. § 37 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  54. § 38 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
  55. Abschnitt 3 · Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.8
  56. § 39 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
  57. § 40 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  58. § 41 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Kabeltrasse
  59. Abschnitt 4 · Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
  60. § 42 Besondere Bestimmungen zum Schutz mariner Säugetiere
  61. § 43 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Avifauna
  62. § 44 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  63. § 45 Besondere internationale militärische Bestimmungen
  64. § 46 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Standorten von Umspannplattformen
  65. Teil 3 · Feststellung der zu installierenden Leistung
  66. § 47 Feststellung der zu installierenden Leistung
  67. Teil 4 · Schlussbestimmungen
  68. § 48 Inkrafttreten