Gesetze / Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
WindSeeV 1§ 8 Abfälle
Das Einbringen und Einleiten von Abfall in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.
Gesetze / Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
WindSeeV 1Das Einbringen und Einleiten von Abfall in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.