Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung

WindSeeV 3

Inhaltsübersicht

Teil 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2Feststellung der EignungKapitel 1Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
§ 3Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
Kapitel 2Vorgaben für das spätere VorhabenAbschnitt 1AllgemeinesUnterabschnitt 1Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
§ 4Monitoring
§ 5Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
§ 6Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
§ 7Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
§ 8Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
§ 9Abfälle
§ 10Korrosionsschutz
§ 11Anlagenkühlung
§ 12Abwasser
§ 13Ölgehalt des Drainagewassers
§ 14Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
§ 15Dieselgeneratoren
§ 16Kolk- und Kabelschutz
Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
§ 17Kennzeichnung
Unterabschnitt 3Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 18Seeraumbeobachtung
§ 19Bauweise
§ 20Verkehrssicherung während der Bauphase
§ 21Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
§ 22Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 23Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
§ 24Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
§ 25Hubschrauberlandedeck
§ 26Flugkorridore
Unterabschnitt 5Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 27Grundsatz
§ 28Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
§ 29Eingriff in den Baugrund
§ 30Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
§ 31Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 6Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
§ 32Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
§ 33Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
Unterabschnitt 7Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
§ 34Konstruktion
§ 35Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
Abschnitt 2Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
§ 36Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
Teil 3Feststellung der zu installierenden Leistung
§ 37Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4Schlussbestimmungen
§ 38Inkrafttreten
§ 1