Gesetze / WindSeeV 3 · BGBl I 2023, Nr. 8

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

38 Normen · ausgefertigt 05.01.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Teil 2 · Feststellung der Eignung
  7. Kapitel 1 · Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
  8. § 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
  9. Kapitel 2 · Vorgaben für das spätere Vorhaben
  10. Abschnitt 1 · Allgemeines
  11. Unterabschnitt 1 · Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
  12. § 4 Monitoring
  13. § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
  14. § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
  15. § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
  16. § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
  17. § 9 Abfälle
  18. § 10 Korrosionsschutz
  19. § 11 Anlagenkühlung
  20. § 12 Abwasser
  21. § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
  22. § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
  23. § 15 Dieselgeneratoren
  24. § 16 Kolk- und Kabelschutz
  25. Unterabschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
  26. § 17 Kennzeichnung
  27. Unterabschnitt 3 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  28. § 18 Seeraumbeobachtung
  29. § 19 Bauweise
  30. § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
  31. § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
  32. § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  33. § 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
  34. Unterabschnitt 4 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
  35. § 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
  36. § 25 Hubschrauberlandedeck
  37. § 26 Flugkorridore
  38. Unterabschnitt 5 · Sicherheit und Gesundheitsschutz
  39. § 27 Grundsatz
  40. § 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
  41. § 29 Eingriff in den Baugrund
  42. § 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
  43. § 31 Sonstige Pflichten
  44. Unterabschnitt 6 · Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
  45. § 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
  46. § 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
  47. Unterabschnitt 7 · Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
  48. § 34 Konstruktion
  49. § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
  50. Abschnitt 2 · Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
  51. § 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
  52. Teil 3 · Feststellung der zu installierenden Leistung
  53. § 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
  54. Teil 4 · Schlussbestimmungen
  55. § 38 Inkrafttreten