Gesetze / WindSeeV 3 · BGBl I 2023, Nr. 8
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
38 Normen · ausgefertigt 05.01.2023 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 · Feststellung der Eignung
- Kapitel 1 · Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- § 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- Kapitel 2 · Vorgaben für das spätere Vorhaben
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- Unterabschnitt 1 · Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- § 4 Monitoring
- § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
- § 9 Abfälle
- § 10 Korrosionsschutz
- § 11 Anlagenkühlung
- § 12 Abwasser
- § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
- § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
- § 15 Dieselgeneratoren
- § 16 Kolk- und Kabelschutz
- Unterabschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
- § 17 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 3 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 18 Seeraumbeobachtung
- § 19 Bauweise
- § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
- § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
- Unterabschnitt 4 · Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- § 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
- § 25 Hubschrauberlandedeck
- § 26 Flugkorridore
- Unterabschnitt 5 · Sicherheit und Gesundheitsschutz
- § 27 Grundsatz
- § 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
- § 29 Eingriff in den Baugrund
- § 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- § 31 Sonstige Pflichten
- Unterabschnitt 6 · Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- § 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- § 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
- Unterabschnitt 7 · Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
- § 34 Konstruktion
- § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
- Abschnitt 2 · Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
- § 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
- Teil 3 · Feststellung der zu installierenden Leistung
- § 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
- Teil 4 · Schlussbestimmungen
- § 38 Inkrafttreten