Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wissenschaftliche Untersuchungen Verordnung
WissUV§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wissenschaftliche Untersuchungen Verordnung vom 11. Dezember 1997 (GVBl. 1998 II S. 118) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 15. Juni 2018
Die Ministerin für Bildung,
Jugend und Sport
Britta Ernst