Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wohnungswesenzuständigkeitsverordnung

WoweZV

§ 8

Diese

Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

Gleichzeitig

tritt die Verordnung über die zuständigen Stellen nach dem

Wohnungsbindungsgesetz, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Gesetz zur Förderung

des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 28. September 1993 (GVBl. II

S. 664) außer Kraft.

Potsdam, den

15. März 2002

Die Landesregierung

des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Manfred Stolpe

Der Minister für Stadtentwicklung,

Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer

§ 7