Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wohnungswesenzuständigkeitsverordnung
WoweZV§ 8
Diese
Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.
Gleichzeitig
tritt die Verordnung über die zuständigen Stellen nach dem
Wohnungsbindungsgesetz, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Gesetz zur Förderung
des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 28. September 1993 (GVBl. II
S. 664) außer Kraft.
Potsdam, den
15. März 2002
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr
Hartmut Meyer