Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wohnungswesenzuständigkeitsverordnung
WoweZV§ 7
Örtlich zuständig
ist die Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich die geförderte Wohnung
befindet.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wohnungswesenzuständigkeitsverordnung
WoweZVÖrtlich zuständig
ist die Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich die geförderte Wohnung
befindet.