Gesetze / WpAIV · BGBl I 2004, 3376

Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

26 Normen · ausgefertigt 13.12.2004 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Abschnitt 2 · Anzeige von Verdachtsfällen
  5. § 2 Inhalt der Anzeige
  6. § 3 Art und Form der Anzeige
  7. Abschnitt 3 · Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
  8. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  9. § 3a Art der Veröffentlichung von Informationen
  10. § 3b Sprache der Veröffentlichung
  11. § 3c Mitteilung der Veröffentlichung
  12. Unterabschnitt 2 · Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
  13. § 4 Inhalt der Veröffentlichung
  14. § 5 (weggefallen)
  15. § 6 (weggefallen)
  16. § 7 Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
  17. § 8 Inhalt der Mitteilung
  18. § 9 Art und Form der Mitteilungen
  19. Unterabschnitt 3 · Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
  20. § 10 Art der Veröffentlichung
  21. § 11 Mitteilung der Veröffentlichung
  22. Unterabschnitt 4 · (weggefallen)
  23. Unterabschnitt 5 · Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
  24. § 12 Inhalt der Mitteilung
  25. § 13 Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
  26. § 14 Sprache der Mitteilungen
  27. § 15 Inhalt und Format der Veröffentlichung
  28. § 16 Art und Sprache der Veröffentlichung
  29. § 17 Mitteilung der Veröffentlichung
  30. Unterabschnitt 6 · Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
  31. § 18 Art und Sprache der Veröffentlichung
  32. § 19 Mitteilung der Veröffentlichung
  33. § 20 Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
  34. Unterabschnitt 7 · Wahl des Herkunftsstaates
  35. § 21 Art der Veröffentlichung
  36. Unterabschnitt 8 · Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
  37. § 22 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
  38. Abschnitt 4 · Inkrafttreten
  39. § 23 Inkrafttreten
  40. Anlage (zu § 12 Absatz 1)