Gesetze / WpIG · BGBl I 2021, 990

Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

98 Normen · ausgefertigt 12.05.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  7. § 3 Ausnahmen
  8. § 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
  9. Abschnitt 2 · Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
  10. § 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
  11. § 5a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  12. § 6 Sofortige Vollziehbarkeit
  13. § 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
  14. § 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
  15. Abschnitt 3 · Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
  16. § 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
  17. § 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
  18. § 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
  19. § 12 Verschwiegenheitspflicht
  20. Abschnitt 4 · Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
  21. § 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
  22. § 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
  23. Kapitel 2 · Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
  24. Abschnitt 1 · Erlaubnis
  25. § 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
  26. § 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
  27. § 17 Anfangskapital
  28. § 18 Versagung der Erlaubnis
  29. § 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  30. Abschnitt 2 · Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  31. § 20 Geschäftsleiter
  32. § 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  33. § 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
  34. § 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
  35. Abschnitt 3 · Inhaber bedeutender Beteiligungen
  36. § 24 Anzeige
  37. § 25 Beurteilungszeitraum
  38. § 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
  39. § 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
  40. Abschnitt 4 · Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
  41. § 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
  42. § 29 Bezeichnungsschutz
  43. § 30 Registervorschriften
  44. Kapitel 3 · Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
  45. § 31 Information über die Sicherungseinrichtung
  46. § 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
  47. Kapitel 4 · Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  48. § 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
  49. § 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
  50. § 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
  51. § 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
  52. § 37 Verbotene Geschäfte
  53. Kapitel 5 · Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
  54. Abschnitt 1 · Grundlagen der Solvenzaufsicht
  55. § 38 Anwendungsbereich
  56. § 39 Internes Kapital und liquide Mittel
  57. § 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
  58. § 41 Interne Unternehmensführung
  59. § 42 Länderspezifische Berichterstattung
  60. § 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
  61. § 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
  62. § 45 Risikosteuerung
  63. § 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
  64. Abschnitt 2 · Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
  65. § 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
  66. § 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
  67. Abschnitt 3 · Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
  68. § 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
  69. § 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
  70. § 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
  71. § 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
  72. § 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
  73. § 54 Veröffentlichungspflichten
  74. § 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
  75. Abschnitt 4 · Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
  76. Unterabschnitt 1 · Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
  77. § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
  78. § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
  79. § 58 Aufsichtskollegien
  80. § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
  81. § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
  82. Unterabschnitt 2 · Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
  83. § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
  84. § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
  85. § 63 Gemischte Holdinggesellschaften
  86. Abschnitt 5 · Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
  87. § 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
  88. § 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
  89. § 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
  90. § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
  91. § 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
  92. § 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
  93. Abschnitt 6 · Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
  94. § 69a Vermögenstrennung
  95. Kapitel 6 · Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
  96. Abschnitt 1 · Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
  97. § 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
  98. § 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
  99. § 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
  100. Abschnitt 2 · Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
  101. § 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
  102. § 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
  103. § 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
  104. Kapitel 7 · Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
  105. § 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
  106. § 77 Prüferbestellung und Anzeige
  107. § 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
  108. Kapitel 7a · DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
  109. § 78a Zuständigkeit
  110. § 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
  111. § 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
  112. Kapitel 7b · Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten
  113. § 78d Zulassungsverfahren; Ausnahmen
  114. § 78e Versagung der Zulassung; Entzug der Zulassung
  115. § 78f Unterrichtung der ESMA
  116. Kapitel 8 · Maßnahmen bei Gefahr
  117. § 79 Maßnahmen bei Gefahr
  118. § 80 Sonderbeauftragter
  119. § 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
  120. § 81a Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
  121. Kapitel 9 · Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
  122. § 82 Strafvorschriften
  123. § 83 Bußgeldvorschriften
  124. § 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
  125. § 84a Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
  126. § 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
  127. Kapitel 10 · Übergangsvorschriften
  128. § 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
  129. § 87 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz