Gesetze / ZAG 2018 · BGBl I 2017, 2446 (2019 I 1113)

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

76 Normen · ausgefertigt 17.07.2017 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. Unterabschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
  4. § 1 Begriffsbestimmungen
  5. § 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  6. § 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
  7. § 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
  8. § 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
  9. § 4a Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
  10. § 4b Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  11. § 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  12. § 6 Verschwiegenheitspflicht
  13. Unterabschnitt 2 · Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
  14. § 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  15. § 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  16. Unterabschnitt 3 · Sofortige Vollziehbarkeit
  17. § 9 Sofortige Vollziehbarkeit
  18. Abschnitt 2 · Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
  19. Unterabschnitt 1 · Erlaubnis
  20. § 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
  21. § 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
  22. § 12 Versagung der Erlaubnis
  23. § 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  24. Unterabschnitt 2 · Inhaber bedeutender Beteiligungen
  25. § 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
  26. Abschnitt 3 · Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
  27. § 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
  28. § 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
  29. Abschnitt 4 · Sicherungsanforderungen
  30. § 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
  31. § 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
  32. Abschnitt 5 · Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
  33. § 19 Auskünfte und Prüfungen
  34. § 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
  35. § 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
  36. § 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
  37. § 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
  38. § 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
  39. § 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
  40. § 26 Auslagerung
  41. § 27 Organisationspflichten
  42. § 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  43. § 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
  44. § 30 Aufbewahrung von Unterlagen
  45. Abschnitt 6 · Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
  46. § 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
  47. § 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
  48. § 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
  49. Abschnitt 7 · Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
  50. § 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
  51. § 35 Versagung der Registrierung
  52. § 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
  53. § 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
  54. Abschnitt 8 · Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
  55. § 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
  56. § 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
  57. § 40 Berichtspflicht
  58. § 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
  59. § 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  60. Abschnitt 9 · Register
  61. § 43 Zahlungsinstituts-Register
  62. § 44 E-Geld-Instituts-Register
  63. Abschnitt 10 · Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
  64. Unterabschnitt 1 · Kartengebundene Zahlungsinstrumente
  65. § 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
  66. § 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
  67. § 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
  68. Unterabschnitt 2 · Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
  69. § 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
  70. § 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
  71. § 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
  72. § 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
  73. § 52 Zugang zu Zahlungskonten
  74. Unterabschnitt 3 · Risiken und Meldung von Vorfällen
  75. § 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
  76. § 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
  77. Unterabschnitt 4 · Starke Kundenauthentifizierung
  78. § 55 Starke Kundenauthentifizierung
  79. Unterabschnitt 5 · Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
  80. § 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
  81. § 57 Zugang zu Zahlungssystemen
  82. § 57a Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
  83. § 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
  84. Unterabschnitt 5a · Technische Infrastrukturleistungen
  85. § 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
  86. Abschnitt 11 · Datenschutz
  87. § 59 Datenschutz
  88. Abschnitt 12 · Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
  89. § 60 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
  90. § 61 Beschwerden über E-Geld-Emittenten
  91. § 62 Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
  92. § 62a Kollektive Verbraucherinformation
  93. Abschnitt 13 · Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
  94. § 63 Strafvorschriften
  95. § 64 Bußgeldvorschriften
  96. § 65 Mitteilung in Strafsachen
  97. § 65a Bekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
  98. Abschnitt 14 · Übergangsvorschriften
  99. § 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  100. § 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  101. § 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
  102. § 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz