Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

ZApprO

§ 28 Zeitpunkt der Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.

§ 27 § 29