Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ZApprO § 28 Zeitpunkt der Prüfung Historische Fassung — Stand 01.10.2020 bis 14.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zwei Jahren abgelegt.