Gesetze / ZDVWahlV 2 · BGBl I 2002, 1011

Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden

13 Normen · ausgefertigt 26.02.2002 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Wahlbereiche
  3. § 2 Bestellung des Wahlvorstandes
  4. § 3 Wahltermin
  5. § 4 Wahlbekanntgabe
  6. § 5 Wählerverzeichnis
  7. § 6 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
  8. § 7 Wahlverfahren
  9. § 8 Bereitstellen der Mittel
  10. § 9 Verbot der Wahlbehinderung
  11. § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
  12. § 11 Wahlniederschrift
  13. § 12 Bekanntgabe der Gewählten, Aufbewahren der Wahlunterlagen
  14. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten