Gesetze / ZDVWahlV 2 · BGBl I 2002, 1011
Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
13 Normen · ausgefertigt 26.02.2002 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Wahlbereiche
- § 2 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 3 Wahltermin
- § 4 Wahlbekanntgabe
- § 5 Wählerverzeichnis
- § 6 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
- § 7 Wahlverfahren
- § 8 Bereitstellen der Mittel
- § 9 Verbot der Wahlbehinderung
- § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 11 Wahlniederschrift
- § 12 Bekanntgabe der Gewählten, Aufbewahren der Wahlunterlagen
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten