Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

ZSDigRentÜGremV

§ 11 Beschlussfähigkeit

Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.

§ 10 § 12