Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
ZSDigRentÜGremV§ 11 Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.
Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
ZSDigRentÜGremVBeschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.