Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

ZSDigRentÜGremV

§ 4 Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

§ 3 § 5