Gesetze / Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung

ZVSAusbV

§ 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Abweichungen vom Regelbetrieb“,
2.
„Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 12 § 14