Gesetze / Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

ZVerkV 1998

§ 3 Reinheitsanforderungen

(1) Die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe müssen den dort festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen.

(2) (weggefallen)

§ 2 § 4