Gesetze / Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
ZVerkV 1998§ 4 Trägerstoffe und -lösungsmittel
Die in Anlage 4 aufgeführten Zusatzstoffe sind unter den dort festgelegten Bedingungen als Trägerstoffe oder Trägerlösungsmittel für die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe zugelassen.