Gesetze / Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
ZahlPrüfbVAnlage 1 (zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)
Institutsnummer:
Name des Instituts:
| Laufende Nummer | Auslagerungsunternehmen Inklusive Adresse | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |