Gesetze / Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

ZahlPrüfbV

Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)

Institutsnummer:

Name des Instituts:

Laufende
Nummer
Auslagerungsunternehmen
Inklusive Adresse
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
§ 25