Gesetze / Zahntechnikerausbildungsverordnung
ZahntechAusbV§ 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Zahntechnische Aufträge durchführen,
2.
Fertigungsplanung, -technik und -kontrolle sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.