Gesetze / ZensG 2021 · BGBl I 2019, 1851

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

38 Normen · ausgefertigt 26.11.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
  4. § 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Erhebungen
  7. Unterabschnitt 1 · Bevölkerungszählung
  8. § 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
  9. § 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
  10. § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
  11. § 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
  12. § 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
  13. § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
  14. Unterabschnitt 2 · Gebäude- und Wohnungszählung
  15. § 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
  16. § 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
  17. Unterabschnitt 3 · Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  18. § 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  19. § 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  20. § 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  21. Unterabschnitt 4 · Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  22. § 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  23. § 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  24. § 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  25. § 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
  26. § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
  27. Abschnitt 3 · Organisation
  28. § 19 Weitere Erhebungsstellen
  29. § 20 Erhebungsbeauftragte
  30. Abschnitt 4 · Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
  31. § 21 Mehrfachfallprüfung
  32. § 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
  33. Abschnitt 5 · Auskunftspflicht
  34. § 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  35. § 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
  36. § 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  37. § 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  38. Abschnitt 6 · Datenschutz und Datenverarbeitung
  39. § 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
  40. § 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
  41. § 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
  42. § 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
  43. § 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
  44. § 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
  45. § 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
  46. § 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
  47. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  48. § 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
  49. § 36 Finanzzuweisung
  50. § 36a Verordnungsermächtigung
  51. § 37 Inkrafttreten