Gesetze / ZensG 2021 · BGBl I 2019, 1851
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
38 Normen · ausgefertigt 26.11.2019 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
- § 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Erhebungen
- Unterabschnitt 1 · Bevölkerungszählung
- § 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- § 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- § 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unterabschnitt 2 · Gebäude- und Wohnungszählung
- § 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
- § 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
- Unterabschnitt 3 · Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Unterabschnitt 4 · Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 3 · Organisation
- § 19 Weitere Erhebungsstellen
- § 20 Erhebungsbeauftragte
- Abschnitt 4 · Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- § 21 Mehrfachfallprüfung
- § 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
- Abschnitt 5 · Auskunftspflicht
- § 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 6 · Datenschutz und Datenverarbeitung
- § 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- § 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- § 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- § 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- § 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- § 36 Finanzzuweisung
- § 36a Verordnungsermächtigung
- § 37 Inkrafttreten