Gesetze / Zensusgesetz 2022
ZensG 2021§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.
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ZensG 2021Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.