Gesetze / Zensusvorbereitungsgesetz 2011
ZensVorbG 2011§ 14 Kosten
Eine Erstattung der Kosten von Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt erfolgt nicht.
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ZensVorbG 2011Eine Erstattung der Kosten von Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt erfolgt nicht.