Gesetze / ZensVorbG 2011 · BGBl I 2007, 2808

Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011

16 Normen · ausgefertigt 08.12.2007 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. Abschnitt 2 · Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
  4. § 2 Anschriften- und Gebäuderegister
  5. § 3 Ortsverzeichnis
  6. § 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
  7. § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
  8. § 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
  9. § 7 Zusammenführung der Angaben
  10. § 8 Ordnungsnummern
  11. § 9 Sondergebäude
  12. Abschnitt 3 · Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
  13. § 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
  14. Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
  15. § 11 Geheimhaltung
  16. § 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
  17. § 13 Datenübermittlungen
  18. § 14 Kosten
  19. § 15 Löschung
  20. § 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen