Gesetze / ZensVorbG 2011 · BGBl I 2007, 2808
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011
16 Normen · ausgefertigt 08.12.2007 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
- § 2 Anschriften- und Gebäuderegister
- § 3 Ortsverzeichnis
- § 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 7 Zusammenführung der Angaben
- § 8 Ordnungsnummern
- § 9 Sondergebäude
- Abschnitt 3 · Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
- § 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
- § 11 Geheimhaltung
- § 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
- § 13 Datenübermittlungen
- § 14 Kosten
- § 15 Löschung
- § 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen