Gesetze / AHStatDV · BGBl I 1962, 206
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
34 Normen · ausgefertigt 02.04.1962 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Begriffsbestimmungen und Anmeldeverfahren
- § 1 Verkehrsarten
- § 2 Freier Verkehr, ausländische Waren, Waren des freien Verkehrs
- § 3 Lager
- § 4 Aktive und passive Veredelung, wirtschaftliche Lohnveredelung
- § 5 Seeumschlag, Luftumschlag
- § 6 Benennung der Ware
- § 7 Menge der Waren
- § 8 Wert der Ware
- § 9 Wertstellung
- § 10 Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
- § 11 Versendungsland
- § 12
- § 13 Anlaß der Warenbewegung
- § 14 Einführer, Ausführer
- § 15 Anmeldepapiere, Teilsendungen
- § 16 Allgemeine Pflichten und Vertretung der Auskunftspflichtigen
- § 17
- § 18 Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
- § 19 Lieferung von Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Bestimmung der gelieferten Waren für deutsche oder fremde Fahrzeuge
- § 20 Ausländische Streitkräfte
- § 21 Offshore-Lieferungen
- Zweiter Abschnitt · Anmeldepflichtiger, Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
- § 22 Anmeldepflichtiger
- § 23 Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
- Dritter Abschnitt · Anmeldestellen
- § 24 Anmeldestellen
- Vierter Abschnitt · Zeitpunkt der Anmeldung
- § 25 Zeitpunkt der Anmeldung
- Fünfter Abschnitt · Sicherung der Anmeldung
- § 26 Sicherung im Zollverfahren
- § 27 Sicherung im Freizonenverkehr
- § 28 Ladungsverzeichnisse, örtliche Schiffsmeldestellen
- Sechster Abschnitt · Erleichterungen und Befreiungen von der Anmeldung
- § 29 Andere Papiere als Anmeldescheine
- § 30 Vereinfachte Anmeldungen, Sammelanmeldungen
- § 30a Auskunftspflicht zur Erhebung des Statistischen Wertes im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
- § 31 Befreiungen von der Anmeldung
- Siebenter Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 32 (Übergangsvorschriften)
- § 33 (Inkrafttreten)
- Anlage (zu § 31) Befreiungsliste