Gesetze / AHStatDV · BGBl I 1962, 206

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

34 Normen · ausgefertigt 02.04.1962 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Begriffsbestimmungen und Anmeldeverfahren
  3. § 1 Verkehrsarten
  4. § 2 Freier Verkehr, ausländische Waren, Waren des freien Verkehrs
  5. § 3 Lager
  6. § 4 Aktive und passive Veredelung, wirtschaftliche Lohnveredelung
  7. § 5 Seeumschlag, Luftumschlag
  8. § 6 Benennung der Ware
  9. § 7 Menge der Waren
  10. § 8 Wert der Ware
  11. § 9 Wertstellung
  12. § 10 Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
  13. § 11 Versendungsland
  14. § 12
  15. § 13 Anlaß der Warenbewegung
  16. § 14 Einführer, Ausführer
  17. § 15 Anmeldepapiere, Teilsendungen
  18. § 16 Allgemeine Pflichten und Vertretung der Auskunftspflichtigen
  19. § 17
  20. § 18 Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
  21. § 19 Lieferung von Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Bestimmung der gelieferten Waren für deutsche oder fremde Fahrzeuge
  22. § 20 Ausländische Streitkräfte
  23. § 21 Offshore-Lieferungen
  24. Zweiter Abschnitt · Anmeldepflichtiger, Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
  25. § 22 Anmeldepflichtiger
  26. § 23 Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
  27. Dritter Abschnitt · Anmeldestellen
  28. § 24 Anmeldestellen
  29. Vierter Abschnitt · Zeitpunkt der Anmeldung
  30. § 25 Zeitpunkt der Anmeldung
  31. Fünfter Abschnitt · Sicherung der Anmeldung
  32. § 26 Sicherung im Zollverfahren
  33. § 27 Sicherung im Freizonenverkehr
  34. § 28 Ladungsverzeichnisse, örtliche Schiffsmeldestellen
  35. Sechster Abschnitt · Erleichterungen und Befreiungen von der Anmeldung
  36. § 29 Andere Papiere als Anmeldescheine
  37. § 30 Vereinfachte Anmeldungen, Sammelanmeldungen
  38. § 30a Auskunftspflicht zur Erhebung des Statistischen Wertes im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
  39. § 31 Befreiungen von der Anmeldung
  40. Siebenter Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
  41. § 32 (Übergangsvorschriften)
  42. § 33 (Inkrafttreten)
  43. Anlage (zu § 31) Befreiungsliste