Gesetze / Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

AHStatDV

§ 9 Wertstellung

Unter Wertstellung sind die Lieferbedingungen (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) gemäß Anhang 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu verstehen.

§ 8 § 10